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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

auch in 2026:
25% Zuschuss von der BAFA – 
Gewerbliche Förderung für private Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert gewerbliche Lastenräder. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.

 
Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)

Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Verfahrensablauf ist ausführlich im Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dargestellt.

Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist über das Online-Antragsportal des BAFA zu stellen, das ab Inkrafttreten der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab dem 1. Oktober 2024 auf dieser Webseite aufgerufen werden kann.

Wie stelle ich einen Antrag?

Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller gestellt werden. Die Antragstellung ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung bzw. zur Rückforderung der Zuwendung.

Welche Unterlagen benötige ich?

Einzureichen sind:

  • aktuelles Angebot (das bekommt ihr von uns)
  • Projektbeschreibung (Angaben zum Einsatzzweck)
  • Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung oder Zuweisung der Umsatzsteuernummer durch das zuständige Finanzamt, Bestätigung des Steuerberaters)
  • Produktdatenblatt, falls das Modell des E-Lastenfahrrades oder des E-Lastenanhängers vom BAFA noch nicht in der Positivliste der förderfähigen Modelle enthalten ist.



Die Familien-Förderung der Stadt Stuttgart wurde leider zum 31.12.2025 eingestellt.

Auszug von der Website des Ministeriums:

Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen

  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.

Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

Alle Informationen zur Förderung findest du hier: BAFA – E-Lastenfahrräder