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Förderung der Stadt Stuttgart für Familien und Alleinerziehende

Familien-Förderung auch in 2025!

Nach dem großartigen Erfolg der ersten Förderrunden für Elektrolastenräder für Familien und Alleinerziehende hat die Stadt Stuttgart auch für das Jahr 2025 Fördermittel für Elektrolastenräder in Stuttgart bewilligt. Das freut uns sehr, denn das Ursprungs-Konzept stammt von Hyggelig Bikes. Wir haben es seinerzeit persönlich im Gemeinderat vorgeschlagen – schön, dass es geklappt hat!
Wer wird gefördert?

Die Förderung gilt einmalig für alle Stuttgarter Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt.

Wieviel wird gefördert?

Der Kauf oder das Leasing eines E-Lastenrades durch Stuttgarter Familien wird in 2025 mit einem Zuschuss in Höhe von 600 € pro Familie gefördert (Sofortförderung).

500 € werden zusätzlich nach drei Jahren als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, wenn im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in diesem Haushalt in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde.

Bis zu 2600 € Förderung mit der Lastenradförderung mit Sozialkomponente möglich:

Inhaber der Stuttgarter Familiencard oder Bonuscard+Kultur können sich um zusätzliche Lastenrad-Fördergelder bewerben (Sozialkomponente Lastenradförderung), so dass man in 2025 bis zu 2600 € Zuschuss beim Lastenrad-Kauf bekommen kann, wenn noch entsprechende Mittel verfügbar sind.

Mit Familiencard bis zu 1300 Euro zusätzlich zur Familienförderung.

Für die Förderangebote mit Sozialkomponente kommen alle Räder mit einem Grundpreis bis 7.000 Euro in Frage, fragt uns einfach, wir helfen euch gerne weiter.

Grundsätzlich gilt: Bevor ihr das Rad kauft oder least, müsst ihr den Förderantrag bei der Stadt gestellt haben – und den Förderbescheid auch schon erhalten haben.

Das dafür nötige Angebot für euer Wunsch-Lastenrad erstellen wir euch gerne.

Was benötige ich für den Antrag?

Ihr benötigt den ausgefüllten Lastenrad-Förderantrag und ein Angebot für euer Wunsch-Cargobike.

Wir erstellen Euch umgehend ein entsprechendes Angebot für euer Wunschbike, schreibt uns einfach eine Mail an: info@hyggelig-bikes.de

Auszug aus dem Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ im Jahr 2023

„Damit die Beschaffung von Elektro-Lastenrädern noch attraktiver wird und mehr Stuttgarter Familien und Alleinerziehende auf diese umweltfreundlichen, leisen und platzsparenden Gefährte umsteigen, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart seit 2018 die Neuanschaffung von E-Lastenrädern. Das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ soll dazu beitragen, dass weniger Autos auf Stuttgarts Straßen fahren.
 

Die Höhe der Förderung liegt im Jahr 2025 bei 600 Euro. Zudem werden nach drei Jahren 500 Euro als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich das geförderte E‐Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt hinzuweisen.

Die Förderrichtlinie besitzt auch eine soziale Komponente. Diese basiert auf der Annahme, dass Familien mit einer FamilienCard beziehungsweise einer Bonuscard+Kultur eine besondere finanzielle Förderung benötigen. Ab 2025 wird die Obergrenze der förderfähigen E‐Lastenräder mit Sozialbonus angehoben

Alle Infos zur Förderung findet Ihr hier:

https://www.stuttgart.de/lastenrad

Bikepacking bikes
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderung für private Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts

Das Bundesam für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert gewerbliche Lastenräder. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.

 
Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)

Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Verfahrensablauf ist ausführlich im Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dargestellt.

Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist über das Online-Antragsportal des BAFA zu stellen, das ab Inkrafttreten der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab dem 1. Oktober 2024 auf dieser Webseite aufgerufen werden kann.

Wie stelle ich einen Antrag?

Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller gestellt werden. Die Antragstellung ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich. Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden. Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung bzw. zur Rückforderung der Zuwendung.

Welche Unterlagen benötige ich?

Einzureichen sind:

  • aktuelles Angebot
  • Projektbeschreibung (Angaben zum Einsatzzweck)
  • Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung oder Zuweisung der Umsatzsteuernummer durch das zuständige Finanzamt, Bestätigung des Steuerberaters)
  • Produktdatenblatt, falls das Modell des E-Lastenfahrrades oder des E-Lastenanhängers vom BAFA noch nicht in der Positivliste der förderfähigen Modelle enthalten ist.

Auszug von der Website des Ministeriums:

Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen

  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.

Sie müssen serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

Alle Informationen zur Förderung findest du hier: BAFA – E-Lastenfahrräder